Gesetzliche Grundlagen des Rundfunk
11. Januar 2008 – 16:42Am 31.08.1991 wurde im vereinten Deutschland die wichtigsten Gesetzlichen Grundlagen in 5 Artikeln (Rundfunkstaatsvertrag, ARD-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) im Staatsvertrag festgehalten und bilden damit die wichtigste Grundlage des deutschen Rundfunks.
Seit dem Bestehen des Staatsvertrags über den Rundfunk wurden die Artikel bereits neun mal abgeändert. Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk sind verpflichtet, individuelle Meinungsbildung so wie Meinungsvielfalt zu gewährleisten.
Im 1.Artikel des Staatsvertrages, dem so genannten Rundfunksstaatsvertrag werden allgemeine Regelungen zur Nutzung des Rundfunks festgehalten. Dabei geht es insbesondere um die Programmierungsgrundsätze, das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattungen, Sponsoring, Art und Umfang der Werbung, die Finanzierung aus Rundfunkgebühren und Werbung so wie die Veranstaltungen von Satellitenfernsehprogrammen und die Aufteilung der Übertragungskapazität.
Im 4. Artikel, dem Rundfunksgebührenstaatsvertrag, wird die Rechtsgrundlage für Grundsatzentscheidungen geregelt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch Rundfunkgebühren zu finanzieren. Neben der Gebührenpflicht werden auch Gebührenbefreiungen punktgenau festgehalten.
Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der im 5. Artikel des Rundfunksstaatsvertrags wird grundsätzlich die Höhe der Gebühren festgehalten und anhand dieser Richtlinien werden die Änderungen und Erhöhungen kalkuliert.
Der Rundfunk in Deutschland ist ein duales System, dies bedeutet, dass es zwei Typen parallel gibt. Zum einen die öffentlich-rechtlichen Anstalten und zum anderen private Rundfunkanbieter. Neben den zwei Typen besteht auch noch der Nichtkommerzielle Lokalfunk, der von Aufsichtsbehörden unter anderem zur Kommunikation genutzt wird.
Zur Rundfunkversorgung werden Informationen an die Alliierten auf Englisch gesendet, die allerdings auch in Deutschland empfänglich sind, viele der Auslandsdienste nutzen den Rundfunk aus Deutschland um Informationen zu versenden.
Durch die immer zu neue Entwicklung des dualen Rundfunksystem ist eine ständige Überwachung der Frequenzaufteilung und Prüfung erforderlich.
Linkts zum Thema:
Rundfunksstaatsvertrag (RStV)
GEZ Staatsvertrag NEU
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